- Jeder Besucher ist verpflichtet eine gültige Eintrittskarte zu kaufen und sie während der gesamten Besichtigung für den Fall einer Kontrolle aufzubewahren.
- Kinder unter 12 Jahre müssen von Personen begleitet werden, die älter als 15 Jahre sind.
- Die Besucher dürfen sich nur auf gekennzeichneten Wegen bewegen.
- Es ist nicht erlaubt die Beete zu betreten, Blumen zu pflücken oder das Gelände anders zu beschädigen.
- Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, sich über die Geländer zu lehnen, über sie zu steigen und die Hände zu den Käfigen und Gehegen auszustrecken.
- Es ist streng verboten die Tiere auf dem ZOO-Gelände zu füttern, zu stören oder aufzureizen.
- Aus Sicherheits- und Hygienegründen ist Hunden und anderen Haustieren der Eintritt in den zoologischen Garten Liberec untersagt.
- Es ist verboten das ZOO-Gelände mit Fahrzeugen, Rollschuhen, Boards, Fahrrädern oder Rollern zu betreten.
- Rauchen (einschließlich elektronischer Zigaretten) ist nur an dafür bestimmten Stellen erlaubt, die im ZOO-Plan gekennzeichnet sind.
- Auf dem ganzen ZOO-Gelände gilt ein Feuer- und Pyrotechnikverbot.
- Laute Musikproduktion ohne Einwilligung von ZOO Liberec ist auf dem ganzen ZOO-Gelände untersagt.
- Im Bedarfsfall sind alle Besucher verpflichtet die Anweisungen des ZOO-Personals zu befolgen.
- Im Fall einer Verletzung der Besucherordnung wird der Besucher aus dem ZOO ausgewiesen.
- Alle Informationen zur Besucherordnung erfahren Sie an der ZOO-Kasse.